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» Die Einschaltung eines Notars ist in der Regel gar nicht so teuer, wie Sie
vielleicht denken. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Notar neben der
Gebühr für die Beurkundung keine weiteren Kosten für seine Beratungs-
tätigkeit erhebt, und zwar egal, wie umfangreich diese ist.
» Auch ansonsten müssen Sie, was die Notarkosten betrifft, nicht mit un-
angenehmen Überraschungen rechnen. Denn die Gebühren sind in einer
Kostenordnung bundeseinheitlich gesetzlich festgelegt. Gebührenverein-
barungen sind danach weder nötig noch zulässig. Die Beachtung des
Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) durch den Notar wird
übrigens auch staatlich überprüft. Die Wahl des richtigen Notars ist damit
keine Kostenfrage!
» Damit sich jedermann einen Notar leisten kann, richtet sich die Höhe der
Gebühren nicht nach dem Arbeitsaufwand, sondern allein nach dem Wert
des Geschäfts und dem sog. Gebührensatz, den das GNotKG für die konkrete
Tätigkeit des Notars vorsieht. Hinzu kommen dann eventuell nur noch Ge-
bühren für weitergehende Arbeiten des Notars, Ersatz für die Auslagen
(Kopien, Briefporto etc.) und natürlich die gesetzliche Umsatzsteuer.
Scheuen Sie sich bitte nicht, den Notar vorher zu fragen, was an Gebühren
auf Sie zukommt!
» Spätestens bei Vertragsschluss einigen die Beteiligten sich darüber,
wer die Gebühren trägt. Sollte diese Partei aber nicht zahlen wollen oder
können, muss der Notar die ausstehenden Gebühren von den anderen
Beteiligten erheben.
© Rheinische Notarkammer